BATTERIEVERORDNUNG

Mit der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und
Akkumulatoren in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S 1486,
geändert durch Gesetz vom 9. 9. 2001, BGBl. I S. 2331) hat der Gesetzgeber umfangreiche
Richtlinien über den Umgang mit Batterien erlassen.

Die KADDYPORT SÜD GmbH ist gemäß dieser Verordnung zu folgenden Hinweisen verpflichtet:

Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien  gesetzlich verpflichtet.

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Nach Gebrauch können Sie Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe
unentgeltlich zurückgeben.

Sie können Batterien auch auf eigene Kosten an uns zurücksenden.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten
Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische
Bezeichnung des Schadstoffes.
CD steht für Cadmium, PB für Blei und Hg für Quecksliber.